(07.06.2014) Wer sind Gottes Kinder? Diese Frage erörterte der Referent Peter Münch vor rund 200 interessierten Zuhörern. Er ist Mitglied im seit 2008 bestehenden „Netzwerk Apostolische Geschichte e.V.“, studierte evangelische Theologie und ist aktuell als Gymnasiallehrer tätig.
Peter Münch beschäftigte sich mit dem Werdegang und Wandel vom Tauf- und Kirchenverständnis in der Neuapostolischen Kirche. Im Laufe der Jahrhunderte gab es einige spannende Entwicklungen.
Orientiert an der Frage: ‚Wer sind Gotteskinder?‘ stellte er zu Beginn eine These von den englischen Aposteln aus dem Jahre 1863 vor. Diese waren seinerzeit der Meinung, dass die Kirche Jesu Christi eine Gemeinschaft aller mit Wasser getauften Christen ist. Mit dem Werdegang und Wirken von Heinrich Geyer änderte sich diese Annahme bereits. Er sah in der Wassertaufe die Taufhandlung, die an Kindern vorgenommen wurde, die Apostolische Handauflegung erfolgte nur bei Erwachsenen.
Die Vorbereitung aller Christen auf die Wiederkunft Christi war seine Intention. Apostel Schwarz, der zur gleichen Zeit aktiv war, unterteilte schon in Wasser- und Geistestaufe, beides auch schon an Kindern zu vollziehen. Der Fokus liegt bei ihm allerdings auf nur einer Kirche, den Neuapostolischen Gemeinden.
Im Zeitraum 1878-1905 verlässt Heinrich Geyer die Gemeinschaft. Die Wirkungszeit von Friedrich Krebs, dem nachmaligen Stammapostel, beginnt. In dieser Phase ändert sich das Taufverständnis sehr. Die Wassertaufe wurde als Befreiung von Erbsünde sowie zur Aufnahme in die Kirche verstanden. Die Versiegelung (in Bedeutung von Spendung Heiligen Geistes), sah man als ‚Pfand der zukünftigen Herrlichkeit' an. Den Erbanspruch auf das Reich Gottes hatten nach diesem Verständnis nur neuapostolisch Versiegelte.
In der gemeinsamen Wirkungszeit von Herrmann Niehaus und J. G. Bischoff verlor die Wassertaufe an Bedeutung, die Versiegelung nahm an Wichtigkeit zu. Niehaus prägte den Begriff der Gottesverwandtschaft, die aus der Versiegelung hervorgehen sollte.
In dem großen Zeitraum von 1930 bis 2006 änderte sich an dem Tauf-Verständnis relativ wenig. Als Faktoren können genannt werden: Die Wassertaufe ist Bestandteil der Wiedergeburt und die Voraussetzung dafür. Aus dieser Zeit kommt auch die Formulierung: „Die Taufe ist der Bund eines guten Gewissens mit Gott“. Der wesentliche Teil ist jedoch die Versiegelung durch einen Apostel. Aus dieser Phase kommt auch die Aussage von I. G. Bischoff, dass nur neuapostolische Christen Kinder Gottes seien.
Seit dem Jahr 2006 erfolgte ein Aufbruch in der Lehrveränderung. Die Wassertaufe wird nun als Eingliederung in die Kirche und den Leib Christi verstanden. Es entsteht ein erstes Nähe-Verhältnis zu Gott, die Versiegelung ist weiterhin erforderlich. Die Wassertaufe ist nicht mehr vom Apostelamt abhängig. Die Gültigkeit der in anderen christlichen Kirchen vorgenommenen Taufe wird anerkannt.
Seit 2010 versteht sich die Neuapostolische Kirche als Werk Gottes innerhalb der Kirche Christi. Man geht hier von allen gläubigen Getauften aus. Das Apostelamt soll in alle Teile der Kirche hineinwirken.
Peter Münch als Referent interpretiert die Aussagen des neuen Katechismus der Neuapostolischen Kirche dahingehend, dass Gotteskinder nur die gläubigen neuapostolisch versiegelten Christen seien. Zum Abschluss seines Vortrages spekuliert Münch, wie die Zukunft für das Tauf- und Kirchenverständnis der Neuapostolischen Kirche aussehen könnte. Er sieht Entwicklungsfelder bei der Wassertaufe und der Gotteskindschaft - und wünscht sich die Anerkennung von nicht neuapostolischen Ämtern.
Entwicklungspotential sieht er bei dem Apostel-Amt beziehungsweise der Neuapostolischen Kirche und der Ökumene. In diesem Zusammenhang und zitierte er abschließend Albrecht Schröter, der einmal über die Arbeit der Apostel sagte: „Ein Apostel ist auch für diejenigen da, die ihn nicht anerkennen“.
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